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„Das bisschen Haushalt…“ oder: Vierte Verfassungsgerichts-Klatsche für Rot-Grün

  1. Im Januar 2011 stoppt der Landesverfassungsgerichtshof in Münster den rot-grünen Nachtragshaushalt 2010 – per einstweiliger Anordnung! Bis zur endgültigen Entscheidung durfte Rot-Grün keine weiteren Kredite für das vergangene Jahr aufnehmen. Im März 2011 folgte dann das Urteil: Der rot-grüne Nachtragshaushalt für 2010 ist verfassungswidrig, weil die Einnahmen aus Krediten die Summe der Investitionen überschritten. Das ist grundsätzlich nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts „erlaubt“, und dieser Begründung folgte der VGH nicht.
  2. Die nächste haushaltspolitische Klatsche aus Münster gab es für die rot-grüne Landesregierung im Oktober 2012. Nach Ansicht des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs in Münster hat die Regierung den Haushalt für das Jahr 2012 zu spät in den Landtag eingebracht und damit die Rechte des Landtags missachtet.
  3. Im März 2013 folgt die nächste Niederlage der Landesregierung in Münster, erneut dreht es sich um den Haushalt. In ihrem Etatentwurf hatte die Landesregierung damals 4,8 Milliarden Euro neue Schulden geplant, aber nur 3,9 Milliarden Euro an neuen Investitionen vorgesehen. Damit habe Rot-Grün klar gegen die Verfassungsvorschrift verstoßen, dass die Summe der Neuschulden nicht über der der Neuinvestitionen liegen dürfe.
  4. Trotz gegenteiliger Bekundungen übernimmt Rot-Grün den Tarifabschluss für Angestellte nicht für alle Beamten. Während die unteren Besoldungsgruppen den vollen Aufschlag erhalten, bekamen Beamte in den Besoldungsstufen A11 und A12 eine Anhebung um je ein Prozent, die Besoldungsgruppen von A13 an aufwärts gingen komplett leer aus. Im Juli 2014 urteilt der VGH, dass das entsprechende Gesetz verfassungswidrig ist. Indem die Landesregierung den höher besoldeten Beamten zu Unrecht finanzielle Opfer abverlangt hat, kommt es zur vierten Bruchlandung von Rot-Grün vor dem Verfassungsgerichtshof. Und wieder beim Thema Finanzen.

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