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Die rechtspolitischen Irrläufer der Grünen

Am 11. Oktober 2016 stellten die Grünen in Nordrhein-Westfalen ihren Entwurf des Landtagswahlprogramms vor. Doch schon wenige Tage danach wollen sie dieses Programm durch einen Beschluss des Landesvorstandes korrigieren.

Fakt ist

Die Grüne Jugend hatte eine Forderung im Bereich der Inneren Sicherheit gestellt, die es ins Wahlprogramm der Grünen Nordrhein-Westfalen geschafft hat. Im Programmentwurf heißt es demnach: „dass Verstöße gegen das Vermummungsverbot und die Teilnahme an Sitzblockaden künftig als Ordnungswidrigkeit gewertet werden“.

Das bedeutet konkret: Die Grünen wollen Straffreiheit für illegale Sitzblockaden und Vermummung bei öffentlichen Demonstrationen. Zeitgleich fordern sie die Kennzeichnung jedes einzelnen Polizeibeamten, um deren angebliche Straftaten besser verfolgen zu können. Vor kurzem erst hatte die Grünen in Niedersachsen beschlossen, die Polizei „zu entwaffnen“. Die Grünen wollen der Polizei das Pfefferspray verbieten. Beides zeigt deutlich die geringe Wertschätzung des Rechtsstaates durch die Grünen und deren gespanntes, teils achtloses Verhältnis zu denjenigen, die für uns als Vertreter des Rechtsstaates den Kopf hinhalten.

Fazit

Die Wahlprogrammpanne der Grünen in Nordrhein-Westfalen macht deutlich, dass der grüne Landesvorstand offensichtlich wichtige Inhalte ohne genaue Prüfung durchwinkt. Entweder hat die Parteispitze hier das Wahlprogramm selbst nicht gelesen und bearbeitet oder das Demokratieverständnis der Grünen ist mangelhaft. Die Relativierung des Wahlprogramms wirft die Frage auf: Was muss noch alles korrigiert werden? Was wurde noch überlesen?

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