Permalink

0

Miese Quote bei Abschiebungen in Nordrhein-Westfalen

Ausgangslage

In Nordrhein-Westfalen leben im bundesweiten Vergleich rund 50 Prozent, d.h. 2.000 der ausreisepflichtigen Marokkaner.

Fakt ist

Nordrhein-Westfalen kommt bei der Abschiebung dieser ausreisepflichtigen Menschen nicht voran, obwohl das Innenministerium zeitgleich einen drastischen Anstieg von Straftaten junger Menschen aus Marokko und Algerien registriert und beklagt.

Marokko lehnt Charterflugabschiebungen ab. Mit Einzelabschiebungen in Linienflugzeugen kann diese Aufgabe jedoch nicht bewältigt werden, da die Piloten regelmäßig mit Störern und gewaltbereiten Personen rechnen müssen. Marokko akzeptiert auch nur maximal fünf abgeschobene Rückkehrer pro Linienflug, in der Praxis sind es sogar meist weniger.

Das Abschiebeverfahren könnte mit der Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer drastisch vereinfacht werden. Warum Rot-Grün einerseits darauf drängt, dass Asylbewerber aus Algerien, Marokko und Tunesien künftig nicht mehr Nordrhein-Westfalen zugewiesen werden, anderseits im Bundesrat verhindert, dass diese Länder als sicher eingestuft werden, weiß sie anscheinend selbst nicht.

Entgegen ihrer eigenen Praxis fordert die SPD im Wahl-O-Mat zur Landtagswahl 2017 abgelehnte Asylbewerber und -innen konsequenter abzuschieben: „Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, muss Deutschland verlassen. Viele Ausreisepflichtige tun dies schon heute freiwillig. Diejenigen, die dem nicht nachkommen, müssen sich einer Abschiebung stellen.”

Fazit

Die rot-grüne Landesregierung täuscht die Wählerinnen und Wähler. Sie hat augenscheinlich kein Interesse, vollziehbare Abschiebungen auch tatsächlich durchzuführen! Damit überlässt die Landesregierung die kostentragenden Kommunen wieder einmal sich selbst und gefährdet die Akzeptanz derjenigen, die den Schutz unseres Asylrechts rechtmäßig in Anspruch nehmen.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.