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Verhandeln, verhandeln, verhandeln… Nichts als Verhandlungen – Am 13. Mai geht es weiter… Ende offen.

Die Tarifverhandlungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind abgeschlossen. Demnach bekommen die Bediensteten dieses Jahr 2,1 Prozent und im nächsten Jahr 2,3 Prozent mehr Lohn. Dazu hat man sich auf eine Untergrenze von mindestens 75 Euro für jeden Beschäftigten geeinigt. Im Schnitt ergibt das eine Tariferhöhung von 4,8 Prozent.

Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans kommentierte dies mit: Ein „vertretbares Ergebnis“. Er warnte allerdings gleichzeitig vor der dadurch entstehenden „hohe(n) finanzielle Belastung“. Bezüglich der Beamten werden weitere Gespräche geführt, so Walter-Borjans. Diese sollen am 13. Mai beginnen.

Rot-Grün will die Tarifabschlüsse also wohl nicht 1:1 auf die Beamten in Nordrhein-Westfalen übertragen. Bei den Landesbeamten wird erneut gespart. NRW DGB-Chef Andreas Meyer-Lauber ließ daraufhin in der Rheinischen Post vom 30. März 2015 verlauten, dass auch Nordrhein-Westfalen in der Tarifgemeinschaft der Länder den Kompromiss unterschrieben habe und somit verpflichtet sei, diesen Tarifabschluss auch auf Beamte zu übertragen. In den Aachener Nachrichten vom 5. Mai 2015 bekräftigte er nochmal seine Forderung und sagte, dass an einer vollständigen Übertragung kein Weg vorbei führen werde.

Fakt ist:

Andere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz und Bayern haben bereits bestätigt, dass sie den Tarifabschluss auch für die Beamten 1:1 übernehmen werden. Während andere Bundesländer schon für ihre Beamten und in deren Sinne Entscheidungen getroffen haben, wird in Nordrhein-Westfalen auf Kosten der Betroffenen weiterverhandelt. Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen ist auf dem besten Weg, die Angestellten und Beamten des Landes erneut in eine Zweiklassengesellschaft zu unterteilen.

Die CDU Nordrhein-Westfalen fordert:
Werner Lohn, Personalexperte der CDU-Landtagsfraktion, hat bereits bestätigt, dass eine 1:1 Übertragung auf die Beamten realisierbar ist. Dies ist sogar ohne einen Nachtragshaushalt möglich. Um eine Zweiklassengesellschaft im öffentlichen Dienst zu vermeiden, müssen die Verträge auch auf die Beamten übertragen werden. Auch Nordrhein-Westfalen steht vor der Herausforderung, geeignetes Beamtenpersonal in Zukunft hervorbringen zu können. Und der „Wettbewerb um die besten Köpfe“ kann nur mit einer gerechten Bezahlung aller erfolgreich geführt werden. Der Abstand zur heute schon wesentlich höheren Beamtenbesoldung beispielsweise in Bayern und Baden Württemberg darf nicht noch größer werden.

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