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Innenminister Ralf Jäger, das Recht und die Schleierfahndung

Die rot-grüne Landesregierung und vor allem ihr Innenminister Ralf Jäger haben gegen die steigende Kriminalität und das immer weiter sinkende Sicherheitsgefühl der Menschen in Nordrhein-Westfalen kein Rezept. Das liegt anscheinend daran, dass Innenminister Ralf Jäger nicht weiß, welches Instrument zur Kriminalitätsbekämpfung erfolgreich ist oder nicht. Mal ist die Schleierfahndung für ihn ein wirksames Instrument der Verbrechensbekämpfung mal wieder nicht.

Fakt ist

In der Plenardebatte vom 16. März 2016 hat Innenminister Jäger bezogen auf die Forderung der CDU-Fraktion, der nordrhein-westfälischen Polizei endlich das Instrument der Schleierfahndung zur Verfügung zu stellen, u.a. Folgendes erklärt:

„Eine völlig anlasslose Überprüfung – und nichts anderes ist die Schleierfahndung: ist mit unserer Auffassung eines Rechtsstaates und der Grundrechte, die dort verankert sind, eigentlich nicht vereinbar, meine Damen und Herren.“

Und weiter: „Fakt ist auch: Die Schleierfahndung ist in keinem anderen Bundesland die Lösung der Probleme. (…) Das macht deutlich, dass das kein Allheilmittel ist…“

In der Sendung „Morgenecho“ auf WDR 5 am 30. November 2016 klang das dann aber urplötzlich ganz anders. Innenminister Ralf Jäger (SPD) antwortete auf die Frage, weshalb die Landesregierung in Zusammenhang mit der immer weiter steigenden Einbruchskriminalität „gegen die [gesetzlich festgelegte] Schleierfahndung“ nach dem Vorbild anderer Bundesländer, „also gegen das anlasslose, verdachtslose Kontrollieren“ sei, die Schleierfahndung müsse gar nicht gesetzlich geregelt werden, „weil wir sie praktisch machen“, und zwar „per Erlass“. Und weiter: „In anderen Ländern wird das sehr erfolgreich gemacht (…)“

Fazit

Was gilt denn nun? Ist die Methode der Schleierfahndung erfolgreich oder nicht? Wenn das Instrument der Schleierfahndung nach Ansicht der Landesregierung nicht mit „Rechtsstaat und Grundrechten“ vereinbar ist, ja sogar einen „tiefen Grundrechtseingriff“ bedeutet, warum ist seine Anwendung dann auf der Grundlage eines reinen Erlasses möglich, von dem bisher niemand Kenntnis hatte und von dem niemand weiß, seit wann er für wen gilt?

Fest steht nur: Nordrhein-Westfalen hat nicht nur ein Problem mit der Inneren Sicherheit, sondern auch mit dem dafür zuständigen Innenminister Ralf Jäger.  Ein solcher Minister ist verfassungsjuristisch ein Hochrisiko und politisch weder für die Koalition noch für das Land tragbar.

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