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Jäger: „Solidarische Hilfe durch Feuerwehr und Katastrophenschutz ist selbstverständlich“ – aber nicht in Erwitte

Die Hochwassersituation in vielen Städten und Regionen ist nach wie vor äußerst angespannt. Viele – haupt- wie ehrenamtliche Helfer – gelangen an ihre körperlichen und psychischen Grenzen. Genau wie die Helfer in Aken in Sachsen-Anhalt. Am Samstag kam der Notruf aus Aken beim Bürgermeister der Partnerstadt Erwitte an. „Wir können nicht mehr“, hieß es aus dem Überflutungsgebiet.

Gemeinsam mit dem Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr wurde schnell der Beschluss gefasst, der Partnerstadt – nur 250 Kilometer entfernt – zu helfen. „Wir können doch nicht nur bei Schönwetter Städtepartnerpartnerschaft machen“, sagt Peter Wessel, Bürgermeister von Erwitte. Schnell fanden sich 29 Freiwillige, die noch in der Nacht an die Elbe zur Unterstützung fahren wollten. Immer im Blick: Welche Fahrzeuge könnten entbehrt werden, wie wird die Grundsicherung der Bevölkerung aufrecht erhalten werden können? Pflichtschuldig wurden die Feuerwehr-Leitstelle in Soest und die Bezirksregierung informiert.

Doch dann müssen Bürgermeister und Stadtbrandinspektor den Hilfstrupp stoppen, kurze Zeit später fährt der Leitende Regierungsdirektor der Bezirksregierung Arnsberg vor. Die Hilfsleistung für die Partnerwehr sei rechtswidrig, die Feuerwehrleute dürften das Feuerwehrhaus für den Hilfseinsatz nicht verlassen, bei einer Zuwiderhandlung drohten Bürgermeister und Wehrleiter sofort rechtliche bzw. disziplinarische KonsequenzenEine Ministeriumssprecherin: „Es ist nun einmal so, dass nicht jede Feuerwehr im Land tun kann, was sie will […] sonst verlieren wir den Überblick und wissen nicht, welche Hilfskräfte aus NRW wo und wann im Hochwassergebiet im Einsatz sind.“ In NRW werden die Hilfsaktionen zentral vom Krisenstab der Landesregierung geplant, es sei wichtig, dass die Hilfe koordiniert sei, so das Ministerium weiter. Die Hilfe der Erwitter Feuerwehr werde „erst einmal nicht benötigt“, heißt es bei der Bezirksregierung. Ein Sprecher: „Bislang gibt es für sie keinen Einsatzbefehl oder so etwas in der Art – das kann sich aber natürlich ändern“.

Wie blanker Hohn muss für die verhinderten Helfer folgender Satz aus einer Pressemitteilung von Innenminister Jäger von Montagnachmittag (10. Juni 2013) klingen:

„Jedes Hilfsangebot ist willkommen. Ich bin froh über das große Engagement und die Solidarität unserer Feuerwehren und Hilfsorganisationen mit den Menschen in den Hochwassergebieten […] Kein Hilfsangebot geht verloren.“

Fazit:Große Show-Aktionen wie den Blitzmarathon führt SPD-Innenminister Jäger gerne durch. Wenn es aber um die Unterstützung der Hilfe im Kleinen geht, versagt er kläglich. Statt nach Wegen zu suchen, die angeforderte Hilfe unbürokratisch möglich zu machen, lässt Herr Jäger in vollkommen unnötiger, harscher Art und Weise ein Verbot verkünden und setzt mit der Androhung von sofortigen rechtlichen, bzw. disziplinarischen Konsequenzen dem Ganzen eine unwürdige Krone auf. Mag die Entscheidung des Innenministers, trotz bester Vorbereitung in Erwitte, auch rechtlich noch so fundiert sein: Sie entwertet die ehrenamtliche Bereitschaft zur Hilfe, die gerade jetzt in den Hochwassergebieten so hervorragend funktioniert und vielleicht in umgekehrten Fall auch in NRW einmal gebraucht würde.

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