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Rot-grüne Landesregierung schummelt beim Unterrichtsausfall

Ausgangslage

Schulministerin Löhrmann lehnt Stichprobe ab
Jahrelang sah Schulministerin Sylvia Löhrmann keine Veranlassung darin, den Unterrichtsausfall in Nordrhein-Westfalen zu erheben. Sie berief sich dazu auf ein von ihr beauftragtes Gutachten, in dem es heißt: „Die hier zusammengetragenen Gesichtspunkte machen in den Augen der beiden Gutachter deutlich, dass es mit einem vertretbaren Aufwand nicht möglich ist, den Unterrichtsausfall an den Schulen in NRW so abzubilden, dass ein realistisches Bild entsteht.“

Tabelle Übersicht Unterrichtsausfall Bundesländer im VergleichAndere Bundesländer erheben jede nicht regelmäßig erteilte Unterrichtsstunde
Während die nordrhein-westfälische Schulministerin anscheinend Angst vor der Realität hat, scheuen ihre Amtskollegen in Bayern und Baden-Württemberg diese nicht. Beide Bundesländer legen im Wesentlichen eine andere Definition des Unterrichtsausfalles zu Grunde als die anderen Bundesländer. Sie erfassen kurz gesagt jede nicht regelmäßig erteilte Stunde.

Nach fünf Jahren neue Zahlen zum Unterrichtsausfall
Die Opposition im nordrhein-westfälischen Landtag drängte die Landesregierung jedoch zu einer neuen Erhebung, um vor allem Eltern und die Öffentlichkeit insgesamt über den Unterrichtsausfall in Nordrhein-Westfalen zu informieren. Im Landtag antwortete Schulministerin Sylvia Löhrmann am 19. Februar 2014 auf das Drängen dann so: „Dann machen wir das genauso wie früher. Dann können Sie mir das nicht vorwerfen. Dann hat die liebe Seele Ruh‘.“ Ende Februar hat Schulministerin Sylvia Löhrmann nach fünf Jahren zum ersten Mal wieder Zahlen zum Unterrichtsausfall in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Die Kritik reißt jedoch nicht ab. Auch Wochen nach Veröffentlichung der Zahlen werden die Methodik und damit die Zahlen in Frage gestellt. Im digitalen Zeitalter muss mit Hilfe elektronischer Klassenbücher eine präzise Erfassung des Unterrichtausfalls möglich sein. Dadurch lassen sich die tatsächlichen ausgefallenden Unterrichtsstunden genau erheben. Die Landesregierung betreibt an dieser Stelle somit eine Selbsttäuschung: Sie ist schlicht und ergreifend nicht gewillt, den effektiven Unterrichtsausfall in Nordrhein-Westfalen zu erheben.

Fazit

Der von der rot-grünen Landesregierung angegebene Wert spiegelt nicht die Realität in nordrhein-westfälischen Schulen wider. In Bayern beispielsweise ist der Unterrichtsausfall geringer als in Nordrhein-Westfalen, obwohl die Kriterien deutlich schärfer sind.

Die Fakten im Überblick

Unterrichtsausfall im Jahr 2000 (Landesrechnungshof NRW)

  • ausgefallende Unterrichtsstunden: 10,6 Prozent
  • untersuchte Schulen: 15
  • Gesamtstundenvolumen: 511.068
  • die meisten Unterrichtsausfälle entstanden aufgrund von schulorganisatorischen Gründen (63%), gefolgt von Krankheit (18%) und dienstlichen Problemen.
  • Unterrichtsausfälle an Schulen: Gymnasien (11,9%), Gesamtschulen (16,5%)

Unterrichtsausfall im Jahr 2010 (Landesrechnungshof NRW)

  • ausgefallende Unterrichtsstunden: 4,8 Prozent
  • untersuchte Schulen: 105
  • Gesamtstundenvolumen: 2,7 Millionen
  • insgesamt wichen 317.083 Stunden (11,7%) vom planmäßigen Unterricht ab
  • die Hälfte 158.774 konnten durch Vertretung abgefangen werden
  • 21.550 Stunden durch eigenverantwortliches Lernen ersetzt
  • 15.693 Stunden durch Bildung von Lerngruppen ersetzt
  • ersatzlos fielen 158.309 (5,8%) Stunden aus

Unterrichtsausfall 2014 (Schulministerium NRW)

  • ausgefallende Unterrichtsstunden: 1,7 Prozent
  • 1,8 Mio. Stunden Unterricht werden ersatzlos gestrichen
  • am schlechtesten schnitten bei der Stichprobe die Realschulen mit 2,9% ab
  • Vertretungsunterricht hat sich um 1,9% auf 7,5% erhöht
  • Darunter fielen 24,9 % Stunden auf fachfremder Lehrer, die somit nicht die verloren gegangene Unterrichtszeit für das Fach sinnvoll füllen konnten
  • mit mehr als einem Fünftel (21,5%) kamen Vertretungen als Eigenverantwortliches Arbeiten – also ohne Lehrer, hinzu
  • Vor allem in den Sekundarstufen II an den Gymnasien und Gesamtschulen, sprich kurz vor dem Abitur, betrug das EVA 90,1% bzw. 83,9%
  • Im Umkehrschluss heißt das, dass 64,5% der Stunden nicht richtig vertreten werden
  • Das ergibt einen effektiven Unterrichtsausfall von 6,5% allein im Bereich der vermeintlichen Vertretung.

Fazit

Rechnet man insgesamt den Wert der EVA zum ersatzlosen Unterricht hinzu, erhält man eine Zahl von 5,9% Unterrichtsausfall. Auch der Unterricht in besonderer Form verdoppelte sich nahezu von früheren 4,6% auf 8,7%, obwohl das eigenverantwortliche Arbeiten nicht mehr darunter fällt und sich somit hätte minimieren müssen.

Anhang: Tabelle Übersicht Unterrichtsausfall Bundesländer im Vergleich

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