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Verfehlte Politik für Kommunen führt zu drastischen Steuererhöhungen

Das Haushaltsdefizit der rot-grünen Landesregierung ist in keinem Land so hoch wie in Nordrhein-Westfalen, andererseits sind die kommunalen Investitionen pro Kopf der Bevölkerung so niedrig wie in keinem anderen Bundesland. Nun kommt eine hohe finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger über die drastische Anhebung der Grundsteuer B in den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hinzu. Es droht eine noch größere Kluft zwischen Arm und Reich.

Fakt ist

Eine Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young hat ergeben, dass die steuerlichen Belastungen für Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens besonders hoch sind. Bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer zählt Nordrhein-Westfalen jeweils zur Spitzenposition im bundesweiten Vergleich. Mit einem Durchschnittswert von 493 Prozentpunkten bei der Grundsteuer B liegt Nordrhein-Westfalen weit vorne. Im Vergleich dazu haben Schleswig-Holstein (311) und Bayern (341) die niedrigsten Werte. Grund- und Gewerbesteuern sind die Haupteinnahmequellen von Städten und Gemeinden und liegen vor allem in den finanzschwachen Kommunen besonders hoch. Ernst & Young Wirtschaftsexperte Bernhard Lorentz warnt vor einem Teufelskreis aus Schulden, Steuern und sinkender Attraktivität: „Wenn jetzt Kommunen in wirtschaftsschwachen Gegenden reihenweise Steuern erhöhen, verlieren sie im Standortwettbewerb etwa mit wohlhabenden süddeutschen Kommunen weiter an Boden“, so Lorentz. Eine Entwicklung, die für finanzschwache Regionen gravierende Folgen hätte.

Fazit

Die finanzpolitische Lage von Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen spitzt sich weiter zu. Durch die hohe finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger in finanzschwachen Kommunen droht die Gefahr, dass sich die Schere zwischen armen und reichen Kommunen in Nordrhein-Westfalen noch weiter öffnet.

Dennoch weigert sich die rot-grüne Landesregierung konsequent, den fehlerhaften Kurs des sogenannten „Stärkungspakt“-Gesetzes zu korrigieren. Anträge dazu werden abgelehnt, die Kommunen bleiben im Regen stehen, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sind wütend. Eine Änderung dieses fatal falschen Kurses ist jedoch nicht in Sicht.

 

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