Permalink

0

Der Finanzminister und das Wörtchen „hinreichend“

Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat den Haushalt für 2011 der rot-grünen Landesregierung zum dritten Mal in Folge („Notorischer Verfassungsbruch“, schreibt die Welt am Sonntag ) für verfassungswidrig erklärt. Der Grund: Die veranschlagte Kreditaufnahme überschreitet die Investitionsausgaben.

Von dieser einfachen Regel darf im Sinne der Landesverfassung (Art. 83) nur dann abgewichen werden, wenn eine „Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ vorliegt.

Und nun kommen wir zum Interpretationsspielraum des Finanzministers.  Der sagte nach der Verhandlung am 19. Februar 2013, die Landesregierung sei überzeugt, einen verfassungskonformen Haushalt, der auch der Schuldenbremse Rechnung trage, vorgelegt zu haben. Zentral ist aber der folgende Satz:

„Das Gericht wird nicht über unterschiedliche wirtschaftswissenschaftliche Ansichten entscheiden, sondern ausschließlich darüber, ob die Gründe für die Überschreitung der Kreditregel ausführlich und nachvollziehbar dargelegt worden sind. Dieser Erwartung ist die Landesregierung nach meiner Auffassung sehr detailliert nachgekommen.

In seiner Entscheidung vom 12. März 2013 teilt das Gericht dann nicht nur mit, dass der Haushalt gegen die Landesverfassung verstößt. Sondern es sagt auch:

„Der Haushaltsgesetzgeber hat anhand der Entwicklungstendenz der vorliegenden Konjunkturdaten nicht hinreichend dargelegt, dass im Jahr 2011 (noch) eine konjunkturelle Ausnahmesituation vorlag.“

Das, was Walter-Borjans als „ausführlich und nachvollziehbar“ beschreibt, ist aus Sicht des Verfassungsgerichts schlicht „nicht hinreichend“. Das ist eine sehr diplomatische Umschreibung von „Klatsche“.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.