Permalink

0

Ne fiese Möpp – Finanzminister saniert Landeshaushalt zulasten karitativer Einrichtungen

Ausgangssituation

Üblicherweise wurden und werden in der Justiz bei minderschweren Fällen nicht nur Strafzahlungen an die Staatskasse verordnet, sondern auch an gemeinnützige oder karitative Einrichtungen. Der nordrhein-westfälische Landesrechnungshof resümierte beispielsweise in seinem Jahresbericht 2013 (s. 177), dass die zehn für Steuerdelikte zuständigen Finanzämter in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2006 bis 2010 jeweils zwischen 54 Prozent und 99 Prozent der Strafgelder an die Landeskasse weiterleiteten, zusammengerechnet insgesamt 84 Prozent, und den Rest zu Gunsten oben genannter Einrichtungen abführen ließen.

Der Landesrechnungshof wies die Landesregierung darauf hin, dass zukünftig eine Zuweisung von mindestens 80 Prozent zugunsten der Landeskasse angestrebt werden solle und die Zuweisungspraxis von Finanzamt zu Finanzamt nicht mehr derart unterschiedlich sein dürfe.

Das nordrhein-westfälische Finanzministerium griff die Anregung des Landesrechnungshofes auf, erhöhte aber eigenmächtig die Forderung bei dieser Gelegenheit von 80 auf 90 Prozent.

Die Strafzahlungen an karitative Vereine haben daraufhin drastisch abgenommen – immer mehr Einrichtungen gehen mittlerweile komplett leer aus.

Der nordrhein-westfälische Finanzminister und oberste Dienstherr der Finanzbehörden, Dr. Norbert Walter-Borjans, weist jede Kritik an dieser Entwicklung von sich und schiebt die Schuld auf eine „bindende Verwaltungsanweisung“ des Landesrechnungshofes und auf „erkennbare Intentionen“ des Landesrechnungshofes sowie des Effizienzteams der rot-grünen Landesregierung, die die Einnahmen der Staatskasse erhöhen wollen.

Fakt ist…
…im Gegensatz zu den Aussagen von Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans:

  1. Der Landesrechnungshof hat nicht mehr gefordert als auch schon früher gezahlt wurde (80 Prozent).
  2. Das sogenannte „Effizienzteam“ der Landesregierung, auf das der Finanzminister verweist, hat nach vier Jahren Arbeit und 1,8 Millionen Euro verursachten Kosten entgegen der eigentlichen Planung keine nennenswerten Einsparpotentiale im Landeshaushalt finden können. Dabei hatte Rot-Grün im Koalitionsvertrag eigentlich eine Milliarde Euro dauerhafte Einsparungen versprochen. () Selbst wenn sich das Effizienzteam aufgrund der nicht gefundenen Einsparpotentiale nun Gebührensteigerungen wünscht, liegt die Entscheidungsgewalt allerdings immer noch beim Finanzminister.

Fazit

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans ist an seiner Aufgabe, Einsparungen im Landeshaushalt vorzunehmen, komplett gescheitert und versucht nun mit allen Mitteln, Verbesserungen zu erreichen.

Zu allem Übel steht der Finanzminister jedoch nicht einmal zu seinem Vorgehen, sondern zeigt mit dem Finger auf andere. Dabei ist aus oben genannten Gründen klar, dass seine Ausreden falsch sind.

20 Prozent der Strafzahlungen könnten rechtlich gesehen derzeit bei den karitativen Einrichtungen verbleiben. Es ist die alleinige Entscheidung des Finanzministers, diesen gemeinnützigen Organisationen weniger Geld zu überlassen. Er wäre richtig beraten, die Abführungsquote an die Landeskasse wieder auf 80 Prozent zu senken und die verbliebenen 20 Prozent dem gemeinnützigen Zweck zu überlassen – mindestens aber die 16 Prozent, die man schon in den Jahren 2006 bis 2010 dafür verwendet hatte (s.o.). Es darf nicht sein, dass die rot-grüne Landesregierung ihre verschwenderische Schuldenpolitik auf Kosten von karitativen Vereinen aufbessert. Das fordern weder Effizienzteam noch Landesrechnungshof – nur Dr. Norbert Walter-Borjans.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.